Termine & Investition
Für Firmenkunden enthält diese Unterseite keine relevanten Informationen. Angebote, Leistungen und Honorar für Firmen orientieren sich an Bedarf und Situation im einzelnen Unternehmen.
Informationen – Coaching und Therapie
- Die Dauer einer Sitzung - unabhängig von Coaching oder Therapie - ist in der Regel 90 - 120 Minuten.
- Es besteht keinerlei Verpflichtung für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen
- Sie bezahlen nur die Leistung, die von Ihnen in Anspruch genommen wurde
Unverbindliches Vorgespräch
Ein Vorgespräch dauert ca. 15-20 Minuten und findet telefonisch statt. Diese Zeit ist kostenfrei. Wir lernen uns kurz kennen und besprechen Ihr Anliegen. Gerne beantworte ich auch Ihre Fragen zu meinem Coaching- bzw. Therapieangebot.
Schweigepflicht
Als Heilpraktikerin, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) bin ich an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 630a BGB) sowie im Patientenrechtegesetz geregelt.
Daraus ergibt sich eine Schweigepflicht, die in ihrem Umfang der von Ärzten gleicht. Dazu gehört auch bereits die Tatsache, dass Sie als Klient/Patient zu mir in die Praxis kommen.
Honorar – Ihre Investition
- Ihre Investition für eine Einzel-Sitzung (pro 60 min. Dauer) beträgt für Selbstzahler -momentan reduziert aufgrund der kritischen Situation für viele Menschen wegen COVID-19 -
- 90 Euro für Coaching (exkl. MwSt.) und
- 90 - 120 Euro für Therapie abhängig von der Diagnose.
- mein Honorar ist gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer (19% MwSt.) befreit, wenn eine therapeutische Anwendung vorliegt
- Bei einem Coaching fällt zusätzlich zu meinem Honorar die normale gesetzliche Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer (USt./MwSt.) von 19% an, die in den obigen Betrag nicht mit eingeschlossen ist
- Honorare für Vorträge und Trainings vereinbare ich persönlich
Terminvereinbarungen
Termine vereinbare ich persönlich mit Ihnen. Die Termine können flexibel und Ihrem Prozess angemessen vereinbart werden. Sie können mich telefonisch unter (+49) 0160 711 91 85 erreichen (siehe auch unter Kontakt in Menüleiste oder auf Startseite).
Während einer Sitzung gehe ich nicht ans Telefon, bitte hinterlassen Sie eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter, ich melde mich umgehend bei Ihnen.
Alternativ können Sie das Kontaktformular verwenden.
Terminabsagen
Da ich eine Terminpraxis führe, sind die Termine für Sie speziell reserviert. Sie haben dadurch den Vorteil, dass keine Wartezeiten entstehen.
Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie mir diesen mind. 24 Stunden vorher abzusagen. Somit kann dieser Termin dann ggf. von anderen Klienten in Anspruch genommen werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei einer Absage unter 24 Stunden oder bei Nicht-Erscheinen ohne eine Absage mein volles Honorar für den Ausfall in Rechnung stelle.
Abrechnung von Therapie mit privaten Kassen, Zusatzversicherungen
Abhängig von Ihrem Vertrag mit Ihrem Leistungsträger wird mein Honorar von Ihrer privaten Krankenversicherung oder möglicherweise Zusatzversicherung (bitte in Ihrem Vertrag nachlesen) bezahlt. Bei der Verrechnung meiner therapeutischen Begleitung orientiere ich mich an der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).
Die Gebühren in der GebüH wurden vor mehr als 20 Jahren festgelegt und sind für Heilpraktiker und Versicherungen nicht verbindlich. Deswegen werden die Positionen an die aktuelle Preissituation angepasst. Aus diesem Grund erstatten die Leistungsträger auch unterschiedlich. Hieraus resultiert, dass es durchaus zu entsprechenden Selbstbehalten in der Abrechnung kommen kann.
Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner bei Ihrem Leistungsträger, wie eine mögliche Erstattung erfolgt.
Vorteil als Selbstzahler bei einer Therapie
- Sie bekommen umgehend Hilfe und Begleitung - keine Bürokratie mit der Krankenkasse
- Sie erhalten keine Diagnose einer psychischen Störung mit Übermittlung an Ihre Krankenkasse
- Sie können mein Honorar als Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend machen
Therapie steuerlich geltend machen
Mein Honorar für Therapie können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben (Aufwendungen für Gesundheit/Gesunderhaltung) geltend machen, wenn Sie Selbstzahler sind.
Über die entsprechenden Freibeträge erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.
Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen
Meine therapeutischen Leistungen rechne ich nicht mit gesetzlichen Krankenversicherungen ab.
Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Ansprechpartner bei Ihrer Krankenversicherung oder direkt an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns.
Coaching übernehmen weder private noch gesetzliche Krankenversicherungen.
Coaching steuerlich geltend machen
Mein Honorar für Coaching können Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung hier ist, dass das Coaching durch die beruflichen Verhältnisse veranlasst ist und es zur Förderung des Berufs getätigt wird. Diese Kosten können Sie z.B. als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Nähere Auskunft kann Ihnen Ihr Steuerberater geben.
Coachings und Trainings für Firmenkunden
Firmenkunden erstelle ich gerne ein individuelles Angebot. Mein Honorar für die Durchführung von Seminaren, Workshops, Unterstützung im Einzel-Coaching z. B. für Führungskräfte erhalten Sie auf Anfrage.
Soziales Honorar - Geringverdiener
Ich möchte, dass sich Jeder psychotherapeutische Unterstützung leisten kann:
Personen mit geringem Einkommen, z.B. Auszubildende, Studenten, Geringverdiener, Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG-I- oder ALG-II/Hartz IV), Tafel-Ausweis, Wohngeldbescheid können einen Coaching- bzw. Therapieplatz zu einem ermäßigten Honorar bekommen.
Bei Interesse fragen Sie mich bitte nach den entsprechenden Konditionen.